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Germa IPTV

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bedingungen für die Nutzung von Germa IPTV.

Entwurf, nicht veröffentlichungsreif

Diese Seite ist ein Gerüst. Die Abschnitte sind angelegt, die Inhalte müssen von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt eingesetzt werden, bevor die Seite online geht.

01Geltungsbereich und Vertragspartner

TODO(legal): Geltungsbereich, Vertragspartner und die Abgrenzung Verbraucher / Unternehmer nach §§ 13, 14 BGB festlegen.

02Vertragsschluss

TODO(legal): Ablauf der Bestellung, Zeitpunkt des Vertragsschlusses und Bestätigung nach § 312i BGB beschreiben. Die Schaltfläche muss der Button-Lösung nach § 312j Abs. 3 BGB entsprechen.

03Leistungsumfang

  • Zugang zu den Sendern des gewählten Tarifs, in HD und, soweit vom Sender geliefert, in 4K.
  • Replay je nach Tarif über sieben, 14 oder 30 Tage.
  • Aufnahmespeicher je nach Tarif über 20, 100 oder 500 Stunden.
  • Die Senderliste kann sich ändern, wenn ein Lizenzvertrag ausläuft.

TODO(legal): Leistungsbeschreibung mit den tatsächlichen Lizenzverträgen abgleichen. Regeln, wie mit dem Wegfall einzelner Sender umgegangen wird und welche Rechte Kundinnen und Kunden in diesem Fall haben. Änderungsvorbehalte sind nach § 308 Nr. 4 BGB nur eingeschränkt zulässig.

04Preise und Zahlung

  • Alle Preise verstehen sich als Bruttopreise einschließlich Umsatzsteuer.
  • Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus.

TODO(legal): Zahlungswege, Fälligkeit, Verzugsfolgen und das Verfahren bei Preisänderungen ausformulieren. Preisanpassungsklauseln sind streng am AGB-Recht zu messen.

05Laufzeit und Kündigung

  • Die Verträge laufen monatlich, ohne Mindestlaufzeit.
  • Die Kündigung ist im Kundenkonto möglich und wirkt zum Ende des laufenden Monats.

TODO(legal): Kündigungsregelung an §§ 309 Nr. 9, 312k BGB spiegeln. Der Kündigungsknopf muss den Anforderungen des § 312k BGB entsprechen, einschließlich Bestätigungsseite und Bestätigung in Textform.

06Verfügbarkeit und Wartung

TODO(legal): Zugesagte Verfügbarkeit, Wartungsfenster und Folgen von Störungen regeln. Pauschale Haftungsausschlüsse für Nichtverfügbarkeit sind gegenüber Verbrauchern unwirksam.

07Nutzungsrechte und zulässige Nutzung

TODO(legal): Umfang der eingeräumten Nutzung, Nutzung im privaten Umfeld, Weitergabe von Zugangsdaten und die EU-Portabilität nach Verordnung (EU) 2017/1128 regeln.

08Haftung

TODO(legal): Haftung nach den Vorgaben der §§ 309 Nr. 7, 307 BGB formulieren. Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Kardinalpflichten sowie Leben, Körper und Gesundheit ist nicht abdingbar.

09Schlussbestimmungen

TODO(legal): Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Änderungsverfahren für die AGB festlegen. Gegenüber Verbrauchern gilt das Recht am gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Art. 6 Rom-I-VO.

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